Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Shortys GYM
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fitnessstudio Shortys GYM und seinen Kunden.
2. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen der Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von Shortys GYM ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Mitgliedschaftsanmeldung unterzeichnet und Shortys GYM diese annimmt.
2. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
3. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
§ 3 Leistungen des Fitnessstudios
1. Shortys GYM stellt dem Kunden die Nutzung der angebotenen Trainingsgeräte, Kurse und Einrichtungen während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
2. Shortys GYM behält sich vor, das Angebot und die Öffnungszeiten zu ändern, z. B. für Wartungsarbeiten, Sonderveranstaltungen oder Renovierungen. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Bei der Teilnahme an Kursen oder anderen Angeboten gilt das Prinzip „first come, first served“, sofern keine gesonderte Reservierung erforderlich ist.
§ 4 Pflichten der Mitglieder
1. Mitglieder sind verpflichtet, die Einrichtungen und Geräte des Studios sachgerecht zu benutzen und Rücksicht auf andere Mitglieder zu nehmen.
2. Es ist untersagt, eigene Getränke in Glasflaschen mitzubringen.
3. Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
4. Mitglieder müssen die jeweils geltende Hausordnung einhalten.
§ 5 Haftung
1. Shortys GYM haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Geräte oder Nichteinhaltung der Hausordnung entstehen.
2. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt Shortys GYM keine Haftung. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Shortys GYM haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Vertragslaufzeit
Die Mitgliedschaft wird mit der im Mitgliedsantrag ausgewählten Mindestlaufzeit abgeschlossen. Es gelten folgende Vertragslaufzeiten:
Monatlich kündbar: Mindestlaufzeit 1 Monat
Jahresmitgliedschaft: Mindestlaufzeit 12 Monate
24-Monats-Mitgliedschaft: Mindestlaufzeit 24 Monate
Die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit und der Beginn der Mitgliedschaft ergeben sich aus dem Mitgliedsantrag bzw. der Vertragsbestätigung.
2. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann während der vereinbarten Mindestlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Die ordentliche Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit muss dem Studio spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform zugehen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht erneut um eine feste Vertragslaufzeit, sondern auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
3. Monatlich kündbare Mitgliedschaft
Bei der monatlich kündbaren Mitgliedschaft beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Nach Ablauf des ersten Monats verlängert sich der Vertrag jeweils auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
5. Gesundheitliche Gründe
Eine gesundheitliche Einschränkung kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn die weitere Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen aufgrund der gesundheitlichen Situation dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich und dem Mitglied deshalb eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
Das Studio kann zur Prüfung einer geltend gemachten außerordentlichen Kündigung einen geeigneten ärztlichen Nachweis verlangen. Aus dem Nachweis muss grundsätzlich lediglich hervorgehen, dass die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Eine Diagnose muss dem Studio nicht mitgeteilt werden.
6. Andere wichtige Gründe
Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Umständen vorliegen, die eine Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum unmöglich oder unzumutbar machen.
Ein bloßer vorübergehender Verzicht auf das Training, eine vorübergehende Erkrankung, eine persönliche Änderung der Lebensumstände oder eine fehlende Trainingsmotivation begründet nicht automatisch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Die gesetzlichen Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
7. Nachweis
Soweit für die Prüfung einer außerordentlichen Kündigung ein Nachweis erforderlich ist, ist dieser vom Mitglied auf Verlangen des Studios in geeigneter Form vorzulegen.
8. Form der Kündigung
Kündigungen können in der gesetzlich zulässigen Form, insbesondere in Textform, erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Studio.
9. Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte des Mitglieds und des Studios bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Zahlung der Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen.
2. Zahlungsverzug berechtigt Shortys GYM, die Nutzung des Studios bis zur Begleichung der offenen Beiträge zu verweigern.
3. Bei Rücklastschriften aufgrund unzureichender Kontodeckung oder falscher Bankdaten trägt das Mitglied die anfallenden Bankgebühren.
§ 8 Ruhezeiten der Mitgliedschaft
1. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bei Krankheit oder längerer Abwesenheit für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat und maximal 3 Monate pausieren.
2. Während der Ruhezeit fallen keine Beiträge an. Ein entsprechender Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist erforderlich.
§ 9 Datenschutz
1. Shortys GYM verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
2. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.12.2024
